Gebläse und Kompressoren in Übereinstimmung
mit der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX)

Die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) fordert Maschinen der Gerätegruppe II, Kategorie 2, für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, klassifiziert als Zone 1, in denen eine Bildung einer explosiven Atmosphäre, bestehend aus einem Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, wahrscheinlich ist.

In Übereinstimmung mit dieser Richtlinie hat MAPRO® eine vollständige Produktpalette mit Gebläsen, Ventilatoren und Kompressoren entwickelt, die der oben genannten Gerätegruppe entsprechen und sowohl für den umgebenden Bereich als auch den inneren Bereich der Maschinen der Kategorie 2 entsprechen und für die Verdichtung von brennbaren Gasen, wie z. B. Biogas und Erdgas, vorgesehen sind.

MAPRO® hat sich dazu entschieden, die spezielle Herstellungstechnologie für diese Maschinen mit dem Markenzeichen zu kennzeichnen, welches deren Auslegung speziell für das Absaugen und Verdichten dieser Gase hervorhebt.

Anhang VIII der ATEX-Richtlinie definiert das Konformitätsbewertungsverfahren der Geräte. In Übereinstimmung mit diesem Anhang hat MAPRO® die technischen Unterlagen seiner Maschinen bei den benannten Stellen CESI (Kennnummer 0722) und ICIM (Kennnummer 0425) eingereicht.

Auf Grundlage des Inhalts der technischen Unterlagen befolgt MAPRO® die Verfahren zur internen Produktionskontrolle und stellt die Konformitätserklärung zur Richtlinie aus.